Wir haben eingereicht!

 

Wir sind so stolz! Nur dank deiner Hilfe, konnten wir am 21. Februar 2023 unsere Initiative erfolgreich bei der Bundeskanzlei einreichen. Nun folgt die parlamentarische Phase – Stay tuned! 

Darum geht’s

Klimakrise, Artensterben, Verschmutzung von Wasser und Böden – die Art wie wir wirtschaften hat zu einer ganzen Reihe von Umweltkrisen geführt. Die Umweltverantwortungsinitiative will das ändern. Der Schutz der Umwelt soll zur Priorität werden und den Rahmen für unsere Wirtschaft und Gesellschaft bilden. Konkret heisst das, dass die Schweiz innerhalb von 10 Jahren die planetaren Grenzen nicht mehr überschreiten darf.

Weltweit sind mindestens vier planetare Grenzen überschritten.

Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft
innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 94a Rahmen der Wirtschaft
1 Die Natur und ihre Erneuerungsfähigkeit bilden den Rahmen für die schweizerische Gesamtwirtschaft. Wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben.
2 Bund und Kantone stellen die Einhaltung dieses Grundsatzes sicher; dabei tragen sie insbesondere der Sozialverträglichkeit im In- und Ausland der von ihnen getroffenen Massnahmen Rechnung.

Art. 197 Ziff. 1322
13. Übergangsbestimmung zu Art. 94a (Rahmen der Wirtschaft)
1 Bund und Kantone sorgen dafür, dass die durch den Konsum in der Schweiz verursachte Umweltbelastung spätestens zehn Jahre nach Annahme von Artikel 94a durch Volk und Stände die planetaren Grenzen gemessen am Bevölkerungsanteil der Schweiz nicht mehr überschreitet.
2 Diese Bestimmung gilt namentlich in den Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag.

Erklärungen zum Text

Artikel 94a: Der Artikel 94 regelt in der Bundesverfassung die Wirtschaftsordnung. Mit dem neuen Artikel 94a möchten wir der Wirtschaft einen Rahmen geben: Die Erhaltung unserer Umwelt. Die Platzierung unseres Initiativtextes im Wirtschaftsteil der Bundesverfassung führt dazu, dass wir die Akteure der Wirtschaft in die Pflicht nehmen. 

 

Absatz 1: Damit unsere Umwelt erhalten bleibt, müssen wir unsere Ressourcen so sparsam verwenden, dass sie sich wieder erneuern können und nur so wenig Schadstoffe ausstossen, dass die Natur diese abbauen kann. Wenn wir unsere Umwelt weiterhin so überstrapazieren wie jetzt, gefährden wir damit unsere Lebensgrundlagen. 

 

Absatz 2: Dieser Absatz regelt die Zuständigkeit für die Einhaltung der Ziele. Bund und Kantone sind gemeinsam verantwortlich. Weiter verlangt der Absatz explizit, dass der Wandel hin zu einer naturverträglichen Wirtschaft sozialverträglich geschehen muss. Massnahmen sind so auszugestalten, dass insbesondere wohlhabende Menschen und Konzerne ihre vergleichsweise grössere Verantwortung wahrnehmen.

 

Absatz 1 der Übergangsbestimmungen: Die Initiative betrachtet die konsumbedingte Umweltbelastung, also alles was durch den schweizerischen Konsum anfällt, unabhängig davon, ob diese Güter und Dienstleistungen im In- oder im Ausland produziert werden. Als Messgrösse dienen die planetaren Grenzen, welche Belastbarkeit unserer Erde definieren.  Zudem schafft diese Übergangsbestimmung Verbindlichkeit. Bund und Kantone müssen gewährleisten, dass die Ziele der Initiative 10 Jahre nach Annahme des Artikel 94a eingehalten werden.

 

Absatz 2 der Übergangsbestimmungen: Dieser Absatz nennt namentlich sechs Bereiche, in denen Bund und Kantone Grenzwerte für die konsumbedingte Umweltbelastung einhalten soll. Von den genannten Grenzen sind global gesehen bereits vier überschritten (Klimaveränderung, Artensterben sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag)

Die wichtigsten Fakten

Weltweit sind mindestens vier planetare Grenzen überschritten: Klima, Biodiversität, Stickstoff- & Phosphorkreislauf sowie Landnutzung

 

Auch die Schweiz belastet die Umwelt viel zu stark. So wie wir heute wirtschaften, überschreiten wir die planetaren Grenzen massiv. Mit ihrem vergleichsweise hohen Konsumniveau gehört die Schweiz zudem zu den Ländern mit überdurchschnittlich grossen Umwelt-Fussabdrücken pro Person. Im Bereich Klima belegen wir europaweit den unrühmlichen 3. Platz. Neben dem Klima sind in der Schweiz die planetaren Grenzen Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch und Stickstoff- und Phosphoreintrag überschritten. 

 

Die Schweiz verursacht im Ausland noch mehr Schaden als im Inland. Über 70% unserer Umweltbelastung entsteht bei der Produktion von Gütern, die in die Schweiz importiert werden. Viele Güter, die wir in der Schweiz konsumieren, werden in anderen Ländern hergestellt, und dort kann in der Produktion eine erhebliche Umweltbelastung entstehen. Die teilweisen Erfolge einer Reduktion der Umweltbelastung im Inland wird durch die von uns verursachten Schäden im Ausland wieder wettgemacht.

 

Wenn wir so weitermachen wie bisher, überschreiten wir bald in allen Bereichen die planetaren Grenzen. Durch eine Weiterführung der bisherigen Trends oder nur mit punktuellen Verbesserungen werden wir den Planeten immer weiter überlasten. Der Vergleich der Schweizer Fussabdrücke mit den planetaren Grenzen und den Schweizer Umweltzielen hat gezeigt: Die bisher umgesetzten Massnahmen reichen nicht aus, um die Umweltbelastung auf ein planetverträgliches Mass zu reduzieren. Deswegen brauchen wir klare Ziele, eine jeweilige Fortschrittsmessung und einen klaren Zeitraum.

Fragen und Antworten

Die Schweiz soll so produzieren und importieren, dass nur so viele Ressourcen verbraucht und Schadstoffe freigesetzt werden, wie unsere Umwelt verkraftet. Dabei orientieren wir uns am Konzept der planetaren Grenzen. Dieses definiert für verschiedene Bereiche, wie viel Umweltbelastung die Erde aufnehmen kann, bevor Ökosysteme kippen. Das konkrete Ziel der Initiative ist, dass die Schweiz ihre Umweltbelastung innerhalb von zehn Jahren so reduziert, dass wir die planetaren Grenzen einhalten. Die Umsetzung dieser Ziele muss sozialverträglich geschehen.

Die planetaren Grenzen bestimmten die Belastbarkeit unserer Erde. Sie geben den für das Überleben der Menschheit sicheren Spielraum vor. Bei einem Überschreiten erhöht sich das Risiko für eine Beeinträchtigung des Erdsystems und somit unserer Lebensgrundlage. Bei Grenzen wie dem Klima oder der Biodiversität drohen wir ausserdem Kipppunkte zu überschreiten, an welchen Veränderungen in den Ökosystemen unumkehrbar werden. Die Auswirkungen bei einem Überschreiten der planetaren Grenzen sind dramatisch – und wir kriegen sie schon heute zu spüren: Hitzewellen, Unwetter, Waldbrände, verschmutzte Gewässer, überdüngte Böden und Insektensterben.

Die Wirtschaft kann dann weiter funktionieren, wenn wir langfristig Flächen und Ressourcen haben, die sich bewirtschaften lassen und nicht von einer Krise nach der anderen überrollt werden. Die Umweltverantwortungsinitiative gibt der Wirtschaft einen selbstverständlichen Rahmen: Die Lebensgrundlage von Mensch und Umwelt darf nicht zerstört werden. Die Wirtschaft wird sich grundlegend ändern müssen, das ist aber für uns alle eine riesige Chance: Mehr Lebensqualität, gesundes Essen und Millionen zukunftsfähige Jobs.

Der Initiativtext lässt die genaue Umsetzung bewusst offen. Klar ist jedoch, dass ein “weiter so” keine Option ist. Wir brauchen grosse Investitionen in den ökologischen Wandel, einen fairen Handel, klare Regeln für Umweltschutz und eine Wirtschaft, die das Wohl der Menschen und der Umwelt als oberstes Ziel hat.

Die Wissenschaft sagt ganz klar: Bei der Bekämpfung von Umweltkrisen sind die nächsten zehn Jahre entscheidend. Wir hätten die planetaren Grenzen nie überschreiten dürfen. Um unsere eigene Lebensgrundlagen zu erhalten, müssen wir schnell und entschlossen handeln, nur so bekommen wir die Klimakrise und das Artensterben noch in den Griff. Das Geld und die Technologien für einen ökologischen Wandel sind längst da, bisher fehlte nur der politische Wille.