Initiativtext
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 94a Rahmen der Wirtschaft
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Damit unsere Umwelt erhalten bleibt, müssen wir unsere Ressourcen so sparsam verwenden, dass sie sich wieder erneuern können und nur so wenig Schadstoffe ausstossen, dass die Natur diese abbauen kann. Wenn wir unsere Umwelt weiterhin so überstrapazieren wie jetzt, gefährden wir damit unsere Lebensgrundlagen.
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Dieser Absatz regelt die Zuständigkeit für die Einhaltung der Ziele. Bund und Kantone sind gemeinsam verantwortlich. Weiter verlangt der Absatz explizit, dass der Wandel hin zu einer naturverträglichen Wirtschaft sozialverträglich geschehen muss. Massnahmen sind so auszugestalten, dass insbesondere wohlhabende Menschen und Konzerne ihre vergleichsweise grössere Verantwortung wahrnehmen.
Art. 197 Ziff. 13 13. Übergangsbestimmung zu Art. 94a (Rahmen der Wirtschaft)
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Die Initiative betrachtet die konsumbedingte Umweltbelastung, also alles was durch den schweizerischen Konsum anfällt, unabhängig davon, ob diese Güter und Dienstleistungen im In- oder im Ausland produziert werden. Als Messgrösse dienen die planetaren Grenzen, welche Belastbarkeit unserer Erde definieren. Zudem schafft diese Übergangsbestimmung Verbindlichkeit. Bund und Kantone müssen gewährleisten, dass die Ziele der Initiative 10 Jahre nach Annahme des Artikel 94a eingehalten werden.
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Dieser Absatz nennt namentlich sechs Bereiche, in denen Bund und Kantone Grenzwerte für die konsumbedingte Umweltbelastung einhalten soll. Von den genannten Grenzen sind global gesehen bereits vier überschritten (Klimaveränderung, Artensterben sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag).